Bericht zu Mein Leben. Meine Entscheidung. Ausweg: Assistierte Suizid?

Mein Leben. Meine Entscheidung. Ausweg:organisierter Suizid!?

Unter dieser Überschrift lud das Arnsberger Netzwerk „Leben mit dem Tod“ in die Liebfrauenkirche ein. Die Gründe: Ein neues Kapitel ist seit Februar 2020 aufgeschlagen: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist. Demnach hat sich das Sterben um eine Option erweitert. Aktuell wird in Politik und Gesellschaft über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf debattiert. Trotz aller Diskussionen führte keiner der zwei vorliegenden Gesetzesentwürfe vor der diesjährigen Sommerpause im Bundestag zu einer mehrheitlichen Einigung. Somit bleibt der Raum für weitere Vorschläge und Handlungsleitfäden offen.

Was zudem bleibt sind Fragen, die den Weg zu einer solidarischen Gesellschaft erschweren: Hat nun jeder das Recht, sich selbstbestimmt von Schmerz, Angst und empfundener Sinnlosigkeit zu erlösen? Und darüber hinaus stellen sich die verschiedenen sozialen Einrichtungen die Frage, wie sie innerhalb ihrer Organisation (Hospiz- und Palliativversorgung, Krankenhäuser, Alten-, Behinderten- und die Jugendhilfe) mit der Entscheidung umgehen sollen. Es besteht sowohl eine Fürsorgepflicht für jeden Menschen, aber auch das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. Die Herausforderung dabei: Beides muss in Einklang gebracht werden.

Der Schwerpunkt des Abends in Arnsberg bestand in einer offenen Einladung für eine mögliche erste Annäherung und für eine Sensibilisierung um die komplexe Thematik. „Das Ziel der Veranstaltung war“, so das Netzwerk, „die unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten, die verschiedenen Begrifflichkeiten zu erläutern und zu einer offenen Diskussion einzuladen. Wir wollen damit auf das große Interesse und auch die Unsicherheit in der Öffentlichkeit reagieren, die es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt.“

Dazu hatten sich die Mitglieder des Netzwerkes die fachkundige Referentin Elke Simon vom der Deutschen Stiftung Patientenschutz aus Dortmund eingeladen. Sie näherte sich in ihrem Vortrag dem Thema mit großer Sachkenntnis und stellte Ergebnisse der Suizidforschung, aber auch Erkenntnisse aus der Arbeit der Stiftung vor. Mit Blick auf 00die unterschiedlichen Motive für einen Suizid verwies sie sowohl auf den Ausbau palliativer Strukturen als auch auf die Wichtigkeit der Suizidprävention.

Mögliche Folgen, auf die wir uns als Gesellschaft einstellen oder voraussehbar gewöhnen müssen, wurden ebenfalls diskutiert. Das Fazit der anschließende Diskussionsrunde ergab: So individuell wie das Leben ist, so individuell sind auch die Gründe sterben zu wollen oder wie es Frau Simon während ihrer Vortrages zusammenfasste: „Es gibt ein Recht auf Leben und es gibt ein Recht auf Sterben; aber es gibt kein Recht auf Töten.

Ulla Junge 

Referentin Elke Simon /Deutsche Stiftung Patientenschutz
Vertrter*innen des Netzwerkes mit der Referentin

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